Hilfetext

Lebensmittel, Gegenstände des täglichen Bedarfs einkaufen (Einkauf planen, Geschäfte aufsuchen, auswählen)
– Einkaufsbedarf erkennen
– Einkaufszettel erstellen
– Einkaufen von Gegenständen des pers. Bedarfs
– bewusstes Auswählen,nach Geschmack und Qualität
– Transport der Ware nach HauseDie Aufzählungen sind nicht abschließend.Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Um einkaufen zu können, sind verschiedene Kompetenzen Voraussetzung, wie zum Beispiel Geld einsetzen (Item 6), sich sozial angemessen verhalten (Item 19), sich mitteilen (Item 22) sowie sich orientieren können (Item 25). Wenn einzelne Voraussetzungen erst erlernt werden müssen, ist dieser Bedarf bei den jeweiligen Items abzubilden.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Lebensqualität führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.


Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
– Sachliche Informationen
– Erinnerungen
– Aufforderungen
– Begründungen
– Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss

… wenn die Tätigkeit ausgeführt werden muss (z.B. müssen Gegenstände des persönlichen Bedarfs wie Seife, Zahnpasta etc. besorgt werden) und ein Betreuer dies mangels Möglichkeit oder Einsicht des betreffenden Menschen übernimmt…

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Zubereiten von Zwischenmahlzeiten

Übliche Wege der Zubereitung von Zwischenmahlzeiten und Getränken, einschließlich Frühstück und Abendessen
Auswahl der entsprechenden Lebensmittel
– Anrichten, z.B. Brot oder Obst schneiden
– Tisch decken, Abräumen, Abwaschen, Abwischen

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Im Zusammenhang mit der Zubereitung von Zwischenmahlzeiten stehen z.B. die Items Ernährung (8), Gesundheitsfördernder Lebensstil (34) oder Gestaltung sozialer Beziehungen im unmittelbaren Nahbereich (14).

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

Es ist keine (personelle)Hilfe erforderlich bzw. gewünscht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
– Sachliche Informationen
– Erinnerungen
– Aufforderungen
– Begründungen
– Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Übliche Wege der Zubereitung von warmen Hauptmahlzeiten, einschließlich Benutzung von Geräten
– Auswahl von Gerichten
– Umgang mit dem Kochbuch
– Zusammenstellung der Zutaten
– Vorbereiten der Lebensmittel (z.B. Gemüse)
– Fertiggerichte warm machen
– Kochen einfacher Gerichte, Backen
– Umgang mit Geräten
– Tisch decken, Abräumen, Abwaschen, Abwischen, Abtrocknen

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Im Zusammenhang mit der Zubereitung von Hauptmahlzeiten stehen z.B. die Items Ernährung (8), Gesundheitsfördernder Lebensstil (34) oder Gestaltung sozialer Beziehungen im unmittelbaren Nahbereich (14), Gestaltung freier Zeit/Eigenbeschäftigung (17).
Im Rahmen der >alltäglichen Lebensführung< sind generell nicht die Versorgungsleistungen einer Einrichtung oder unterstützender Personen im privaten Bereich entscheidend, sondern der individuelle Hilfebedarf eines Menschen mit Behinderung. Das heißt, es ist vor allem bei einer sog. Vollversorgung zu fragen, ob ein Mensch mit Behinderung die entsprechende Tätigkeit selbst ausführen könnte oder nicht und welcher Hilfebedarf dann besteht.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

Es ist keine (personelle)Hilfe erforderlich bzw. gewünscht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
– Sachliche Informationen
– Erinnerungen
– Aufforderungen
– Begründungen
– Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Persönliche Wäsche waschen, flicken, aus- und einsortieren, einschließlich der Bedienung von Geräten
– Erkennen der eigenen Wäsche
– schmutzige Wäsche in den Wäschekorb legen
– Bunt- u. Kochwäsche sortieren
– Waschmittel sachgerecht benutzen
– Wäsche aufhängen, abnehmen
– Wäsche bügeln
– Knöpfe annähen

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Z.B. Ordnung im eigenen Bereich (5), Anziehen/Ausziehen (13).
Im Rahmen der >alltäglichen Lebensführung< sind generell nicht die Versorgungsleistungen einer Einrichtung oder unterstützender Personen im privaten Bereich entscheidend, sondern der individuelle Hilfebedarf eines Menschen mit Behinderung. Das heißt, es ist vor allem bei einer sog. Vollversorgung zu fragen, ob ein Mensch mit Behinderung die entsprechende Tätigkeit selbst ausführen könnte oder nicht und welcher Hilfebedarf dann besteht.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

>keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht<, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
– Sachliche Informationen
– Erinnerungen
– Aufforderungen
– Begründungen
– Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Aufräumen, Zimmer/Sanitärbereich reinigen
– Gestaltung des eigenen Zimmers,
– Ordnung halten
– Reinigung, Instandhaltung
– Staubwischen, Staubsaugen,
Fußboden wischen, Betten machen, Betten beziehen, Müll trennen/wegbringen, Fenster putzen, Blumen gießen, Zimmer lüften,
– Mithilfe im Gemeinschaftsbereich
– Reinigung, Instandhaltung z.B. von Rollator, Rollstuhl, Lifter

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Im Zusammenhang mit der Ordnung im eigenen Bereich stehen z.B. die Items Wäschepflege (4) Gestaltung sozialer Beziehungen im unmittelbaren Nahbereich (14), sowie Gestaltung freier Zeit/Eigenbeschäftigung (17).
Im Rahmen der >alltäglichen Lebensführung< sind generell nicht die Versorgungsleistungen einer Einrichtung oder unterstützender Personen im privaten Bereich entscheidend, sondern der individuelle Hilfebedarf eines Menschen mit Behinderung. Das heißt, es ist vor allem bei einer sog. Vollversorgung zu fragen, ob ein Mensch mit Behinderung die entsprechende Tätigkeit selbst ausführen könnte oder nicht und welcher Hilfebedarf dann besteht. Als eigener Bereich innerhalb der Einrichtung ist der Raum oder der Teil eines Raumes zu verstehen der für den Bewohner als individuelle Rückzugsmöglichkeit zur Verfügung steht und ausschließlich von ihm genutzt und gestaltet wird. Es gibt Teile des Gemeinschaftsbereiches für die dieses Item gleichfalls gelten kann.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

>keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht<, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
– Sachliche Informationen
– Erinnerungen
– Aufforderungen
– Begründungen
– Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Kenntnis des Geldwertes, Einteilung des Geldes
– Unterscheiden von verschiedenen Münzen und Scheinen
– Zahlenverständnis
– Wechselgeld prüfen
– Preisvergleich

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Die Verwaltung des Taschengeldes/Barbetrags fällt in das Item 6 (Geld verwalten) unabhängig von der Form der Auszahlung.
Besteht auf Seiten des Bewohners ein Konflikt mit dem gesetzlichen Betreuer oder mit der Einrichtung der sich aus der gesetzlichen Betreuung ergibt, liegt der hier entstehende Hilfebedarf im Item 15.
Wenn die gesetzliche Betreuung in den Händen von Angehörigen liegt, diese aber nicht in der Lage sind, die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, der Bewohner eine Veränderung der Betreuung aber ablehnt, kann das einen Hilfebedarf im Item 15 begründen.
Ein Ziel kann die Auflösung einer bestehenden gesetzlichen Betreuung sein. Der daraus resultierende Hilfebedarf ist in den entsprechenden Items abzubilden z.B. Item 6, Item 19, Item 22. Wenn das Ziel erreicht ist, kann sich ein Hilfebedarf aller Kategorien in diesem Item ergeben.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Es ist ein gesetzlicher Betreuer bestellt, der für diese Angelegenheiten zuständig ist. Mit ihm muss regelmäßig kooperiert werden (Informationsaustausch, Absprachen etc.)

Information, Erinnerung, sachbezogene Dienstleistungen zur Unterstützung selbständigen Handelns oder zur Sicherung der Hilfen aus dem privaten sozialen Umfeld (Angehörige, gesetzliche Betreuer).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Ausfüllen von Formularen, Stellen von Anträgen, Bankgeschäfte etc., ggf. Kooperation mit gesetzlichem Betreuer
– Beantwortung von Schriftstücken
– Geld abheben, Geld überweisen
– Aufsuchen von Ämtern und Behörden

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Die Verwaltung des Taschengeldes/Barbetrags fällt in das Item 6 (Geld verwalten) unabhängig von der Form der Auszahlung.
Besteht auf Seiten des Bewohners ein Konflikt mit dem gesetzlichen Betreuer oder mit der Einrichtung der sich aus der gesetzlichen Betreuung ergibt, liegt der hier entstehende Hilfebedarf im Item 15.
Wenn die gesetzliche Betreuung in den Händen von Angehörigen liegt, diese aber nicht in der Lage sind, die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, der Bewohner eine Veränderung der Betreuung aber ablehnt, kann das einen Hilfebedarf im Item 15 begründen.
Ein Ziel kann die Auflösung einer bestehenden gesetzlichen Betreuung sein. Der daraus resultierende Hilfebedarf ist in den entsprechenden Items abzubilden z.B. Item 6, Item 19, Item 22. Wenn das Ziel erreicht ist, kann sich ein Hilfebedarf aller Kategorien in diesem Item ergeben.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Es ist ein gesetzlicher Betreuer bestellt, der für diese Angelegenheiten zuständig ist. Mit ihm muss regelmäßig kooperiert werden (Informationsaustausch, Absprachen etc.)

Information, Erinnerung, sachbezogene Dienstleistungen zur Unterstützung selbständigen Handelns oder zur Sicherung der Hilfen aus dem privaten sozialen Umfeld (Angehörige, gesetzliche Betreuer).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Auswahl von Art und Menge der Nahrung, Essen und Trinken, Zerkleinern (z.B. Fleisch schneiden) usw.
- Genussfähigkeit entwickeln
- Genießbarkeit erkennen
- Essen mit Besteck
- Essensaufnahme mit Hilfsmitteln, fremder Unterstützung
- Fähigkeit, sich selbst zu bedienenDie Aufzählungen sind nicht abschließend.Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
In diesem Item geht es um die praktische Umsetzung der Nahrungsaufnahme.
Im Zusammenhang mit diesem Item stehen z.B. das Item 14 >Gestalten sozialer Beziehungen im unmittelbaren Nahbereich< und das Item 34 >gesundheitsfördernder Lebensstil<.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht>keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht<, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität … führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, HilfestellungSprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise AnleitungÜberwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Bei einem Menschen mit einer ausgeprägten Mehrfachbehinderung kann bei >Ernährung< eine umfassende Hilfestellung erforderlich sein, um seine Fähigkeiten des Kauens und Schluckens aufrechtzuerhalten.
Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Ganz- oder Teilwaschung, Morgen- und Abendtoilette (außer Baden/Duschen), Umgang mit Menstruation
- Hände waschen
- Einsatz von Pflegemitteln, Zähne putzen
- Prothesenpflege
- Haare waschen, Frisieren
- Pediküre, Maniküre, Rasur, Ohren reinigen
- Einsatz von KosmetikDie Aufzählungen sind nicht abschließend.Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Die Einbeziehung des Bewohners in die Handlung der Körperpflege (Teilhandlungen) ist in allen Hilfekategorien selbstverständlich und Ausdruck der Würdigung des Menschen. Die körperlichen und kognitiven Fähigkeiten sind angemessen zu berücksichtigen.
Basale Förderung wird laut Metzler dem Lebensbereich >Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben< zugeordnet.
Die >Basale Stimulation< dient u.a. der Aktivierung der Sinne und der Kommunikation und gehört nicht in den Bereich der individuellen Basisversorgung. (Siehe hierzu auch die Ausführungen von Basale Stimulation, Andreas Fröhlich).
Das Händewaschen vor und nach der Toilettenbenutzung ist in Item 10 >Toilettenbenutzung/persönliche Hygiene< abzubilden.
Der Vorgang des Badens und Duschens wird ausschließlich in Item 12 abgebildet.
Während es im Bereich VII >Gesundheitsförderung und -erhaltung< um prophylaktische Maßnahmen, Bewältigung von Erkrankungen und dem Umgang mit Pflegebedarf geht, ist in diesem Item die gewöhnliche Körperpflege abgebildet.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht>keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht<, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität … führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, HilfestellungSprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise AnleitungÜberwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung
Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Aufsuchen der Toilette,sachgerechte Benutzung, Umgang mit Inkontinenz
- sich säubern,
- Hände waschenDie Aufzählungen sind nicht abschließend.Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Zu diesem Item zählen alle Bedarfe im Zusammenhang mit dem Prozess des selbständigen Ausscheidens. Dazu zählt die Fähigkeit, einen Toilettengang rechtzeitig vorzunehmen, sich anschließend zu säubern genauso wie Hilfen bei Inkontinenz, die den Toilettengang ergänzen oder vollständig ersetzen können.
Die Abgrenzung zwischen anschließender Säuberung und Hilfsbedarf bei der Körperpflege (Item 9) erfolgt über die Betrachtung des kausalen Zusammenhanges: Demzufolge gehört das Waschen der Hände nach dem Toilettengang zu diesem Item, genauso wie eine Teilwäsche, die aufgrund von Kotschmieren erforderlich wird.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht>keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht<, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität … führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, HilfestellungSprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermittelnmitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise AnleitungÜberwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung
Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Grundfertigkeiten der Mobilität (körperliche Fähigkeiten), motivationale AspekteDie Aufzählungen sind nicht abschließend.Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Gegenstand des Items sind die körperliche Fähigkeit und motivationale Aspekte des Aufstehens und Zubettgehens.
Ausreichend zu schlafen ist nicht Gegenstand des Items 11, sondern kann bei Item 34 (gesundheitsfördernder Lebensstil) abgebildet werden.
Die Motivation, schlafen zu gehen, ist Gegenstand des Items 11. Nächtliche Toilettengänge finden Berücksichtigung bei Item 10. Auch das Wecken und Aufstehen hierzu wird bei Item 10 abgebildet.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht>keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht<, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität … führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, HilfestellungSprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise AnleitungÜberwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung
Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Eigenständige Benutzung der Dusche oder Badewanne (körperliche Fähigkeiten, ggf. Aufsichtsbedarf, motivationale Aspekte)
- Temperatureinstellung
- Wasser ein-und auslassen
- Abtrocknen/Haare trocknen
- Nutzung von PflegemittelnDie Aufzählungen sind nicht abschließend.Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Das Ziel dieses Items ist die Reinigung des Körpers.
Die Einbeziehung des Bewohners in die Handlung des Badens/Duschens (Teilhandlungen) ist in allen Hilfekategorien selbstverständlich und Ausdruck der Würdigung des Menschen. Die körperlichen und kognitiven Fähigkeiten sind angemessen zu berücksichtigen.
Basale Förderung wird laut Metzler dem Lebensbereich >Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben< zugeordnet.
Die >Basale Stimulation< dient u.a. der Aktivierung der Sinne und der Kommunikation und gehört nicht in den Bereich der individuellen Basisversorgung. (Siehe hierzu auch die Ausführungen Basale Stimulation, von Andreas Fröhlich).
Die Reinigung der Badewanne/Dusche ist dem Item 5 >Ordnung im eigenen Bereich< zuzuordnen.
Die Inanspruchnahme von medizinischen Bädern ist dem Item 30 >Ausführen ärztlicher oder therapeutischer Verordnungen< zuzuordnen.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht>keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht<, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit,
der Lebensqualität führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.
Möchte der Bewohner nicht baden oder duschen und ist die Hygiene durch eine Ganzkörperwaschung sichergestellt, besteht in diesem Item kein Hilfebedarf.

Stufe B

Beratung, Assistenz, HilfestellungSprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise AnleitungÜberwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung
Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Auswahl von Kleidung/der Witterung oder dem Anlass entsprechend, körperliche Fähigkeit, sich an- oder auszuziehen (Grob- und Feinmotorik)
- selbständiges Ankleiden
- selbständiges Auskleiden
- Betätigung von Verschlüssen, Schuhbändern
- Wechseln der KleidungDie Aufzählungen sind nicht abschließend.Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Das Item bildet die Fähigkeit ab sich selber der Witterung und der Situation entsprechend An- und Auszuziehen.
In diesem Item ist zu beachten, dass hier nicht Bedarfe aus dem Item >Wäschepflege< (4) genannt werden.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht>keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht<, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit,
der Lebensqualität führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, HilfestellungSprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise AnleitungÜberwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung
Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Beziehungen zu Mitbewohnern/Nachbarn/Mitarbeitern, Regelung von Konflikten, Vermeidung von Isolation, Einhalten von Absprachen
- andere Menschen wahrnehmen und verstehen
- Kontakt aufnehmen und pflegen
- Nähe und Distanz steuern
- sich bei besonderen Anlässen angemessen verhalten, Regeln einhalten
- Anteil nehmen, Unterstützung geben und Toleranz üben

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Generell ist Hilfebedarf in diesem sehr persönlichen und intimen Lebensbereich äußerst sensibel zu beurteilen. Im Vordergrund sollten nicht normative Überzeugungen z.B. von Mitarbeitern stehen, an denen die Lebensführung eines behinderten Menschen gemessen wird. Vielmehr ist, aus einer Betrachtung der Lebensgeschichte und der Lebensperspektiven des betreffenden Menschen heraus, auf Hilfebedarf einzugehen,
der entweder selbst artikuliert wird oder der sich als offenkundiges Leiden an einer persönlichen unbefriedigenden Situation (in unterschiedlichen Formen) äußert.
Bei Heranwachsenden ist darüber hinaus die erzieherische Unterstützung zu berücksichtigen, beständige und verlässliche Beziehungen zu anderen einzugehen, aber auch sich abgrenzen zu lernen. Ebenso ist im Jugendalter (wie auch im Erwachsenenalter) der Umgang mit Fragen der Sexualität zu bedenken.
Das Item bildet die Fähigkeit ab, soziale Beziehungen im nahen, persönlichen Umfeld für sich und andere adäquat gestalten zu können. Hierzu gehören nicht nur Beziehungsaufbau, sondern auch Erhalt von sozialen Beziehungen und Lösen von Konflikten.
Wenn ein Bewohner aufgrund seiner Verhaltensauffälligkeiten die unterstützende Anwesenheit eines Betreuers z.B. beim Essen benötigt, so ist dieser Hilfebedarf bei dem Item 8 >Ernährung< abzubilden. Dient die Begleitung durch den Mitarbeiter dem Erlernen von sozialen Kompetenzen, ist der Hilfebedarf hier abzubilden.
Während es in dem Item 19 um die Begegnung mit sozialen Gruppen/fremden Personen geht, sind hier soziale Beziehungen im nahen, persönlichen Umfeld des Bewohners ausschlaggebend.
Über die Gestaltung der sozialen Beziehungen (Anbahnung, Aufrechterhaltung) kann der Bewohner selbständig entscheiden. Seine Wünsche stehen im Vordergrund.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

>keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht<, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.
 

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen, d.h. Mitarbeiter/-innen führen die Tätigkeit für die betreffende Person aus.
Unterstützung der Beziehungen durch Angebote zur Begegnung (Gruppenaktivitäten, Nachbarschaftskontakte), mobilitäts-unterstützende Transferdienste.

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können.
Unterstützung in Konfliktsituationen (von der betreffenden Person oder dem Umfeld initiiert)
Oder Situationen sozialer Isolation (z.B. intensive Gesprächsführung); ebenso Unterstützung durch Dolmetscherdienste.
 

Hilfetext

Aufrechterhaltung der sozialen Beziehungen, Kontaktaufnahme, Klärung von Konflikten
- Abgrenzung zu Angehörigen
- Ablösungsprobleme vom Elternhaus
- Bewältigung des Abbruchs von Beziehungen

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Generell ist Hilfebedarf in diesem sehr persönlichen und intimen Lebensbereich äußerst sensibel zu beurteilen. Im Vordergrund sollten nicht normative Überzeugungen z.B. von Mitarbeitern stehen, an denen die Lebensführung eines behinderten Menschen gemessen wird. Vielmehr ist, aus einer Betrachtung der Lebensgesichte und der Lebensperspektiven des betreffenden Menschen heraus, auf Hilfebedarf einzugehen, der entweder selbst artikuliert wird oder der sich als offenkundiges Leiden an einer persönlichen unbefriedigenden Situation (in unterschiedlichen Formen) äußert.
Bei Heranwachsenden ist darüber hinaus die erzieherische Unterstützung zu berücksichtigen, beständige und verlässliche Beziehungen zu anderen einzugehen, aber auch sich abgrenzen zu lernen. Ebenso ist im Jugendalter (wie auch im Erwachsenenalter) der Umgang mit Fragen der Sexualität zu bedenken.
Da Hilfebedarf als >Bedarf an (professioneller) personeller Unterstützung< definiert ist, führen alle Selbsthilfekompetenzen oder Hilfeleistungen aus dem sozialen Umfeld zu einer Reduzierung des Hilfebedarfs.
Bei Heranwachsenden ist darüber hinaus stets die Kooperation mit den Eltern (Elternarbeit) zu berücksichtigen.
Das Item bildet die Fähigkeit ab, Beziehungen zu Angehörigen aufrecht zu erhalten, aber auch Beziehungen zu schaffen bzw. zu erneuern.
Als Hilfebedarf ist ausschließlich der individuelle Hilfebedarf des Bewohners zu berücksichtigen. Ein möglicher Hilfebedarf der Angehörigen/des gesetzlichen Betreuers ist hier nicht relevant.
In Abgrenzung zum Item 7 geht es bei dem gesetzlichen Betreuer hier um die Gestaltung der Beziehung/des Kontaktes.
 

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

Sofern Initiativen zur Aufrechterhaltung des Kontakts von den Angehörigen ausgehen, ist daher  "solange
diese Situation besteht"  >keine Hilfe erforderlich<.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

überwiegend sprachliche Unterstützung (Informationen, Erinnerung, Aufforderung, Begründung).
sachbezogene Handreichungen (z.B. zur Verfügung stellen von Materialien/Hilfsmitteln.
Sollten zur Aufrechterhaltung des Kontakts Absprachen, Information etc. von Seiten der Mitarbeiter/innen erforderlich sein, ist Kategorie >B< anzuwenden.

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Eine andere Situation kann gegeben sein, wenn sich z.B. Menschen mit Behinderung von (zu) engen Beziehungen
zu Angehörigen lösen möchten, die Intensität der Beziehungen als Belastung wahrgenommen wird. Dann kann >umfassende Hilfestellung< erforderlich werden zur Unterstützung bei der Klärung von Beziehungen (auf beiden Seiten), zur Befähigung, selbständig Nähe und Distanz in Beziehungen zu regeln.
Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Aufbau und Aufrechterhaltung stabiler sozialer Beziehungen, Kontaktaufnahme, Klärung von Konflikten
- Gegenseitige Bedürfnisse und Grenzen erkennen und mitteilen
- Krisenbewältigung
- Umgang mit eigener Sexualität
- Kenntnisse über Verhütung
- Kinderwunsch, Familienplanung

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Entscheidend ist hier nicht allein die aktuelle Lebenssituation eines Menschen mit Behinderung (hat er Freunde oder nicht, lebt er in einer partnerschaftlichen Beziehung oder nicht); abzuwägen sind vielmehr verschiedene inhaltliche Gesichtspunkte.
Eine Person hat keine Freunde/keine Partner/keine Partnerin
- und ist mit dieser Situation zufrieden (>kein Hilfebedarf<)
- und leidet unter dieser Situation (Hilfebedarf je nach Umfang der erforderlichen Hilfestellung)
- und kompensiert diese Situation durch spezifische Verhaltensweisen (enge Beziehung zu Betreuerin, Sich-Kümmern um Mitbewohner/-innen, Aggressivität, Depressivität, sexuell auffällige Verhaltensweisen etc.). Abhängig davon, ob diese Verhaltenweisen die betreffende Person selbst oder aber andere Personen beeinträchtigen oder nicht, kann ein Hilfebedarf (in unterschiedlicher Intensität) gegeben sein.
Generell ist Hilfebedarf in diesem sehr persönlichen und intimen Lebensbereich äußerst sensibel zu beurteilen. Im Vordergrund sollten nicht normative Überzeugungen z.B. von Mitarbeitern stehen, an denen die Lebensführung eines behinderten Menschen gemessen wird. Vielmehr ist, aus einer Betrachtung der Lebensgeschichte und der Lebensperspektiven des betreffenden Menschen heraus, auf Hilfebedarf einzugehen, der entweder selbst artikuliert wird oder der sich als offenkundiges Leiden an einer persönlichen unbefriedigenden Situation (in unterschiedlichen Formen) äußert.
Bei Heranwachsenden ist darüber hinaus die erzieherische Unterstützung zu berücksichtigen, beständige und verlässliche Beziehungen zu anderen einzugehen, aber auch sich abgrenzen zu lernen. Ebenso ist im Jugendalter (wie auch im Erwachsenenalter) der Umgang mit Fragen der Sexualität zu bedenken.
Im Zusammenhang mit diesem Item stehen z.B. das Item14 und das Item 21.
Das Item bildet die Fähigkeit ab, Freundschaften/Partnerschaften im und außerhalb des Wohnheimes für sich und andere adäquat gestalten zu können. Hierzu gehören nicht nur Beziehungsaufbau, sondern auch Erhalt von Freundschaften/Partnerschaften und Lösen von Konflikten.
Als Hilfebedarf ist ausschließlich der individuelle Hilfebedarf des Bewohners zu berücksichtigen. Ein möglicher Hilfebedarf des Freundes/der Freundin oder Partners/Partnerin ist hier nicht relevant.
Mitarbeiter der Einrichtung sind nicht als Freunde/Partner zu sehen, da sie die professionelle Distanz wahren müssen. Bei der Abgrenzung der Items >Gestaltung… im unmittelbaren Nahbereich< und >Gestaltung … in Freundschaften/Partnerschaften< gilt es zu differenzieren nach Intensität, Qualität, Ausprägung (Wechselseitigkeit, emotionale Bindung, Einmaligkeit, …).

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

Eine Person hat keine Freunde/keinen Partner/keine Partnerin und ist mit dieser Situation zufrieden.
Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung
Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

planvolle und persönlich sinnvolle Nutzung freier Zeit, Einteilung der Zeit, Ausführen von Hobbies, Entwicklung persönlicher Vorlieben
- Umgang mit Medien (Bücher, Zeitschriften, Fernsehen, Internet, CD etc.)

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
In diesem Bereich wird nach ggf. erforderlicher Unterstützung gefragt, die individuelle Freizeit planvoll und persönlich sinnvoll zu nutzen. Dabei ist insbesondere zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung eines Menschen mit Behinderung und normativen Einstellungen von Außenstehenden, was >sinnvoll< ist, abzuwägen.
Es geht um Eigenbeschäftigung. Beschäftigung mit sich selber, in den Zeiträumen, in denen kein Programm (Gruppenangebote) etc. vorgegeben ist. Im Sinne von >Zeit für und mit sich selbst<. Hierbei geht es ausschließlich um die persönlichen Vorlieben und Interessen des Bewohners.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

>keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht<, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Information (über Möglichkeiten der Betätigung, Veranstaltungen),
Erinnerung (an Termine, Absprachen),
sachbezogene Handreichungen (Materialien bereitstellen etc.).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen (z.B. bei der Einteilung der freien Zeit)
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung/Transfer zu gewünschten Orten (ohne das Erfordernis einer dauerhaften Anwesenheit eines Mitarbeiters)
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss
stellvertretende Lösung von Konflikten/Schlichtung (z.B. bei >Begegnung mit sozialen Gruppen<)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können. Anleitung zur Entwicklung
persönlicher Vorlieben/Vermitteln von Anregungen, praktische Förderung von Eigenkompetenzen
basale Förderung der Betätigung bei Menschen mit sehr schweren Behinderungen (Beispiel: Eigenbeschäftigung,
Teilnahme an Angeboten)

Hilfetext

Information über Angebote, Auswahl von Angeboten, aktives Aufsuchen von Angeboten (einschließlich der dazu erforderlichen körperlichen Mobilität)
- Urlaubsreisen
- Religionsgemeinschaft
- Vereinsaktivitäten

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Dieser Bereich umfasst den Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen. Darüber hinaus kann es auch um die Bereitstellung von Hilfsmitteln und deren Gebrauch gehen, die der Unterrichtung über das Zeitgeschehen oder über kulturelle Ereignisse dienen, wenn wegen Art oder Schwere der Behinderung anders eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht oder nur unzureichend möglich ist (§ 58 SGB IX).
Im Zusammenhang mit diesem Item stehen z.B. die Items 17, 19 und 20.
Bei diesem Item liegt der Schwerpunkt in der Teilnahme an Veranstaltungen.
Über die Teilnahme an Angeboten der Einrichtung kann der Bewohner selbständig entscheiden. Seine Wünsche stehen im Vordergrund.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Information (über Möglichkeiten der Betätigung, Veranstaltungen),
Erinnerung (an Termine, Absprachen),
sachbezogene Handreichungen (Materialien bereitstellen etc.).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen (z.B. bei der Einteilung der freien Zeit)
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung/Transfer zu gewünschten Orten (ohne das Erfordernis einer dauerhaften Anwesenheit eines Mitarbeiters)
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss
stellvertretende Lösung von Konflikten/Schlichtung (z.B. bei >Begegnung mit sozialen Gruppen<)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können Anleitung zur Entwicklung Persönlicher Vorlieben
Vermitteln von Anregungen, praktische Förderung von Eigenkompetenzen
intensive psychosoziale Beratung (z.B. zur Überwindung von Ängsten, die eine Außenorientierung des Menschen mit Behinderung verhindern).
basale Förderung der Betätigung bei Menschen mit sehr schweren Behinderungen

Hilfetext

Sich zurechtfinden in fremden Gruppen, Sozialverhalten, Bewältigung von Konflikten (im Freizeit und
Arbeitsbereich)

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Ein zentrales Ziel der Eingliederungshilfe stellt die Teilnahme am Leben der Gemeinschaft dar, die nicht nur andere Menschen mit Behinderung umfasst, sondern vor allem auch Menschen ohne Behinderung. Wenn ein Mensch mit Behinderung nicht daran interessiert ist, diese Begegnung zu suchen, ist daher immer kritisch zu überprüfen, welche Gründe dafür bestehen. Die Frage, ob ein Hilfebedarf gegeben ist oder nicht, hängt davon ab, ob ein Leben ausschließlich innerhalb einer Einrichtung oder nur in Kontakt zu anderen behinderten Menschen tatsächlich >selbstbestimmt< gesucht wird (wie auch Menschen ohne Behinderung ihre sozialen Kontakte zum Teil sehr beschränken) oder ob Ängste, negative Erfahrungen mit Vorurteilen etc. dazu beitragen, die Begegnung mit anderen Menschen nicht suchen zu wollen. In letzterem Fall kann durchaus Hilfebedarf gegeben sein, indem mittelbar Hilfestellung in der Auseinandersetzung mit Ängsten oder negativen Erfahrungen
erforderlich ist.
Zum Bereich >Begegnung mit sozialen Gruppen/fremden Personen< zählt auch der Kontakt zu Mitschülern, Kollegen am Arbeitsplatz u.ä.
Sofern z.B. Schwierigkeiten in solchen Beziehungen im Wohnbereich bearbeitet werden müssen (Gespräche, Vermittlungsversuche, Kontaktaufnahme von Mitarbeitern mit Schule, Arbeitsstelle), ist dies bei der Feststellung des Hilfebedarfs zu berücksichtigen.
Im Zusammenhang mit diesem Item stehen z.B. die Items 17, 18 und 20.
Die Kompetenz im Bereich >Begegnung mit sozialen Gruppen/fremden Personen< ist vielfach Voraussetzung für den Erhalt bzw. Erwerb von anderen Kompetenzen in anderen Items, z.B. >Einkaufen< (Item1).
In Item 19 liegt der Fokus auf der Begegnung mit sozialen Gruppen/fremden Personen.
Befindlichkeitsstörungen wie Scheu, Unbehagen, Irritationen etc. die zu Schwierigkeiten bei der Gestaltung von sozialen Kontakten führen, können hier im Rahmen der Motivationsarbeit aufgefangen werden.
Über die Gestaltung der sozialen Kontakte (Anbahnung, Aufrechterhaltung) kann der Bewohner selbständig entscheiden. Seine Wünsche stehen im Vordergrund.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Information (über Möglichkeiten der Betätigung, Veranstaltungen),
Erinnerung (an Termine, Absprachen),
sachbezogene Handreichungen (Materialien bereitstellen etc.).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen (z.B. bei der Einteilung der freien Zeit)
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung/Transfer zu gewünschten Orten (ohne das Erfordernis einer dauerhaften Anwesenheit eines Mitarbeiters)
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss
stellvertretende Lösung von Konflikten/Schlichtung (z.B. bei >Begegnung mit sozialen Gruppen<)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können Anleitung zur Entwicklung
persönlicher Vorlieben/Vermitteln von Anregungen, praktische Förderung von Eigenkompetenzen
intensive psychosoziale Beratung (z.B. zur Überwindung von Ängsten, die eine Außenorientierung des Menschen
mit Behinderung verhindern).

Hilfetext

Motivation zum Besuch von Schule, Arbeitsplatz, Beschäftigungsbereich u.ä.;
Bewältigung des Weges zum außerhäuslichen Lebensbereich etc.
- Zugang zu neuen Lebensräumen

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Dieser Bereich umfasst alle Aktivitäten, die erforderlich sind, sich einen außerhäuslichen Lebensbereich zu erschließen (z.B. Arbeitssuche) und/oder diesen Lebensbereich regelmäßig aufzusuchen (Motivation, Bewältigung des Weges).
Bei Heranwachsenden ist entsprechend der Besuch von Kindertagesstätten und Schulen zu berücksichtigen; zum >Erschließen< zählt hier auch z.B. die Betreuung von Hausaufgaben.
Im Zusammenhang mit diesem Item stehen z.B. die Items 17, 18 und 19.
In Item 20 liegt der Fokus auf der Erschließung (erobern, lernen, aneignen) außerhäuslicher Lebensbereiche (bspw. Arbeitsplatz, Schule) und Motivierung diese Bereiche regelmäßig aufzusuchen.
Der Bewohner entscheidet selbständig, ob und welche außerhäuslichen Lebensbereiche er sich erschließt. Seine Wünsche stehen im Vordergrund.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Information (über Möglichkeiten der Betätigung, Veranstaltungen),
Erinnerung (an Termine, Absprachen),
sachbezogene Handreichungen (Materialien bereitstellen etc.).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung/Transfer zu gewünschten Orten (ohne das Erfordernis einer dauerhaften Anwesenheit eines Mitarbeiters)
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss
stellvertretende Suche eines Arbeitsplatzes
stellvertretende Lösung von Konflikten/Schlichtung (z.B. bei >Begegnung mit sozialen Gruppen<)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können Anleitung zur Entwicklung
persönlicher Vorlieben/Vermitteln von Anregungen, praktische Förderung von Eigenkompetenzen
intensive psychosoziale Beratung (z.B. zur Überwindung von Ängsten, die eine Außenorientierung des Menschen
mit Behinderung verhindern).

Hilfetext

Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung,
Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle in der Gesellschaft,
Entwickeln persönlicher Ziele

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Zu diesem Bereich zählen sowohl Fragen der Auseinandersetzung mit der persönlichen Einschränkung/Behinderung als auch Fragen, die sich auf die Entwicklung persönlicher Lebensziele erstrecken. Diese Aspekte sind zentral, um Menschen mit Behinderung z.B. auch eine Beteiligung an Hilfeplanverfahren/Gestaltung von Assistenzleistungen zu ermöglichen.
Dieses Item teilt sich in folgende drei von einander abhängige Bereiche:
1. Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung
Unter einer Auseinandersetzung ist ein Prozess des Wahrnehmens und in einem nächsten Schritt des Bewertens (Reflektierens) zu verstehen. Gegenstand der Auseinandersetzung ist die Einschränkung/Behinderung im Sinne der ICD 10 und ICF. Dabei ist das jeweilige Lebensalter und der Entwicklungsstand Hintergrund der Betrachtung.
Unter diesem Punkt könnte der Mitarbeiter die unterstützende Rolle des Reflexionspartners einnehmen. Eine vollständige stellvertretende Übernahme der Reflektion ist nicht möglich.
2. Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle in der Gesellschaft
Unter einer Auseinandersetzung ist ein Prozess des Wahrnehmens und in einem nächsten Schritt des Bewertens (Reflektierens) zu verstehen. Gegenstand der Auseinandersetzung ist die eigene Rolle in der Gesellschaft und hier insbesondere die eingeschränkte Teilhabe. Dabei ist das jeweilige Lebensalter und der Entwicklungsstand Hintergrund der Betrachtung.
Die Mitarbeiterrolle besteht hier in der Herstellung einer Realitätsnähe in Bezug auf Normen und Werten der Gesellschaft, ebenso wie zu den Vorstellungen und Wünschen des Bewohners. Eine vollständige stellvertretende Übernahme der Reflektion ist nicht möglich.
(Zu 1. und 2.)
Ist ein Bewohner aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage, sich mit seiner eigenen Behinderung und/oder mit seiner Rolle in der Gesellschaft auseinanderzusetzen, so besteht nicht die Möglichkeit einer Reflexion und somit kein Hilfebedarf. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass die Auseinandersetzung mit der persönlichen Einschränkung/Behinderung und/oder seiner Rolle eine höchst individuelle Angelegenheit ist, die von keiner anderen Person geleistet werden kann.
3. Entwickeln persönlicher Ziele
Der Hilfebedarf eines Menschen mit Behinderung lässt sich nur beurteilen, wenn seine aktuelle Lebenssituation einschließlich seiner Selbsthilfemöglichkeiten bekannt und Ziele der Unterstützung vereinbart sind. Beides setzt voraus, dass der Mensch mit Behinderung bzw. seine Interessenvertreter (Angehörige, gesetzliche Betreuer) in das Verfahren der Hilfebedarfseinschätzung mit einbezogen werden.
Der Bewohner soll befähigt werden, persönliche Ziele entwickeln zu können. Dabei umfasst die Rolle der Mitarbeiter Dolmetscherfunktionen, Introspektion und ähnliches bei aktiver Beteiligung des Bewohners.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Information (über Möglichkeiten der Betätigung, Veranstaltungen),
Erinnerung (an Termine, Absprachen),
sachbezogene Handreichungen (Materialien bereitstellen etc.).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

intensive psychosoziale Beratung (z.B. zur Überwindung von Ängsten, die eine Außenorientierung des Menschen
mit Behinderung verhindern).

Hilfetext

und Kommunikationsstörungen; Unterstützung der Kulturtechniken
Nutzung von Hilfsmitteln wie Langstock, Hörgerät, PC etc., Aneignung und Gebrauch von Gebärdensprache, Erschließen alternativer Kommunikationswege bei fehlender oder stark eingeschränkter Sprache etc.
- Kommunikationshilfe
- Sprachverständnis, verbale Fähigkeiten
- nonverbale Ausdrucksfähigkeit
- die Fähigkeit Wünsche, Bedürfnisse, Befindlichkeiten mitzuteilen
- Informationen, Sachverhalte im Sinnzusammenhang mitteilen, ausdrücken

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
… >verbundene< Bedarfe sind in den jeweiligen Bedarfsbereichen mit zu berücksichtigen. Im Bereich >Kommunikation…< sind … nur Leistungs- und Unterstützungserfordernisse abzubilden, die außerhalb und/oder ergänzend zu alltäglichen Aufgaben anfallen.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Motivationsarbeit zum Einsatz alternativer Kommunikationswege.
Zur Verfügung stellen von Hilfsmitteln, Kommunikationsmedien.
Erinnerung an den Einsatz von Hilfsmitteln.
Vermitteln von externen Kursen zum Erlernen von Kulturtechniken.

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Eine stellvertretende Leistung ist nicht möglich. Kommunikations- und Orientierungstechniken können nicht stellvertretend erlernt werden. Unterstützende Anwesenheit und Begleitung wird in den jeweiligen Bedarfsbereichen abgebildet.

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Für Menschen mit schweren Sinnes-/Kommunikationsbeeinträchtigungen zählen auch die gezielte Beobachtung zum Erkennen und Verstehen ihrer Äußerungen sowie die Förderung ihrer Mitteilungsmöglichkeiten zu den möglichen
Betreuungserfordernissen.

Hilfetext

Kenntnis der Uhrzeit, Tag-Nacht-Rhythmus, Zeitstruktur
- Wochentage
- Jahresrhythmus (Feiertage)
- Orientierung zu zeitlichen Absprachen

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
… >verbundene< Bedarfe sind in den jeweiligen Bedarfsbereichen mit zu berücksichtigen. Im Bereich >… Orientierung< sind … nur Leistungs- und Unterstützungserfordernisse abzubilden, die außerhalb und/oder ergänzend zu alltäglichen Aufgaben anfallen.
Orientierung ist die kognitive Fähigkeit sich zeitlich zurechtzufinden. Zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist zeitliche Orientierung notwendig.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

>keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht<, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Eine stellvertretende Leistung ist nicht möglich. Kommunikations- und Orientierungstechniken können nicht stellvertretend erlernt werden. Unterstützende Anwesenheit und Begleitung wird in den jeweiligen Bedarfsbereichen abgebildet.

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Eine individuelle, zielorientierte Hilfe ermöglicht dem Bewohner das Erkennen/Wahrnehmen zeitlicher Strukturen.

Hilfetext

(alle Orte, die regelmäßig aufgesucht werden: Wohnung, Wohnumfeld, Weg zur Arbeit etc.)
- Orientierung im Wohnbereich, Lage des eigenen Zimmers, der Wohnung, des Hauses
- in der Nachbarschaft

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
… >verbundene< Bedarfe sind in den jeweiligen Bedarfsbereichen mit zu berücksichtigen. Im Bereich >… Orientierung< sind … nur Leistungs- und Unterstützungserfordernisse abzubilden, die außerhalb und/oder ergänzend zu alltäglichen Aufgaben anfallen.
Räumliche Orientierung ist eine kognitive Fähigkeit. Kognitive Fähigkeiten des Wiedererkennens von Räumen und Wegen und des Planens von Wegen sind notwendig, um Orte im Arbeits-/Wohn-/Freizeitbereich zu unterschiedlichen Zwecken besuchen zu können.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Eine stellvertretende Leistung ist nicht möglich. Kommunikations- und Orientierungstechniken können nicht stellvertretend erlernt werden. Unterstützende Anwesenheit und Begleitung wird in den jeweiligen Bedarfsbereichen abgebildet.

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Eine individuelle, zielorientierte Hilfe ermöglicht dem Bewohner das Erkennen/Wahrnehmen räumlicher Strukturen.

Hilfetext

(einschließlich Verkehrssicherheit)
- Orientierung in der weiteren Nachbarschaft, in anderen Bezirken
- Orientierung nach Ortsangaben
- Nutzung von Nahverkehrsmitteln
- Nutzung von Fernverkehrsmitteln

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
… >verbundene< Bedarfe sind in den jeweiligen Bedarfsbereichen mit zu berücksichtigen. Im Bereich >… Orientierung< sind … nur Leistungs- und Unterstützungserfordernisse abzubilden, die außerhalb und/oder ergänzend zu alltäglichen Aufgaben anfallen.
Räumliche Orientierung ist eine kognitive Fähigkeit. Das Item beinhaltet kognitive Fähigkeiten, sich Wege und Orte zu erschließen, die nicht bekannt/eingeübt sind. Kognitive Fähigkeiten des Wiedererkennens von Räumen und Wegen und des Planens von Wegen sind notwendig, um fremde Orte besuchen zu können.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise AnleitungEine stellvertretende Leistung ist nicht möglich. Kommunikations- und Orientierungstechniken können nicht stellvertretend erlernt werden. Unterstützende Anwesenheit und Begleitung wird in den jeweiligen Bedarfsbereichen abgebildet.

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Eine individuelle, zielorientierte Hilfe ermöglicht dem Bewohner das Erkennen/Wahrnehmen räumlicher Strukturen.

Hilfetext

Unruhe, Spannungen
ausgeprägte motorische Unruhe, ständiges Reden/Schreien, häufiges Zerreißen von Kleidung/Gegenständen, sich bedroht fühlen durch andere Menschen oder Veränderungen in der Umgebung

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Angst, Unruhe, Spannungen können sich z.B. äußern als ausgeprägte motorische Unruhe, ständiges Reden/Schreien, häufiges Zerreißen von Kleidung/Gegenständen, sich bedroht fühlen durch andere Menschen oder Veränderungen in der Umgebung etc. Bei Heranwachsenden können darüber hinaus z.B. altersbedingte Ängste (z.B. nicht alleine bleiben können) sowie erhebliche Spannungen im Rahmen der psychosozialen Entwicklungsphasen (z.B. Pubertät) zu spezifischen Betreuungserfordernissen zählen.
In diesem Item geht es ausschließlich um Bewältigungsstrategien, wobei sich die Auswirkungen in anderen Items abbilden können.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

gelegentliche Beruhigung,
Erinnerung an Vereinbarungen,
Information über fachliche Hilfen (Beratungsstellen, Psychologen etc.).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Gestaltung der Umgebung, die auf individuelle Beeinträchtigungen Rücksicht nimmt,
unterstützende Anwesenheit eines Betreuers,
stellvertretende Konfliktschlichtung,
stellvertretende Anbahnung fachlicher Hilfe (Beratungsstellen, Psychologen etc.)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Erarbeiten von Kriseninterventionskonzepten (auch zur Krisenvermeidung),
Erarbeiten von Umgangskonzepten bzw. alternativen Handlungsmöglichkeiten

Hilfetext

Interesselosigkeit, Apathie, Lethargie

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Antriebsstörungen können sich äußern als Apathie, Interesselosigkeit, Lethargie. Hier besteht Hilfebedarf als intensive Zuwendung, Motivation und Bereitstellen äußerer Reize.
In diesem Item geht es ausschließlich um Bewältigungsstrategien, wobei sich die Auswirkungen in anderen Items abbilden können.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

>keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht<, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Erinnerung an Vereinbarungen,
Information über fachliche Hilfen (Beratungsstellen, Psychologen etc.).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Gestaltung der Umgebung, die auf individuelle Beeinträchtigungen Rücksicht nimmt,
unterstützende Anwesenheit eines Betreuers,
stellvertretende Konfliktschlichtung,
stellvertretende Anbahnung fachlicher Hilfe (Beratungsstellen, Psychologen etc.)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Erarbeiten von Kriseninterventionskonzepten (auch zur Krisenvermeidung),
Erarbeiten von Umgangskonzepten bzw. alternativen Handlungsmöglichkeiten

Hilfetext

Wahnvorstellungen, depressiven und/oder manischen Störungen

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Umgang mit Wahnvorstellungen, depressiven und/oder manischen Störungen etc..
Insbesondere die Variable >Bewältigung paranoider oder affektiver Symptomatik< setzt das Vorliegen einer entsprechenden psychiatrischen Diagnose (z.B. Psychose, Depression) voraus.
Eine fachärztliche Diagnose muss vorliegen.
In diesem Item geht es ausschließlich um Bewältigungsstrategien, wobei sich die Auswirkungen in anderen Items abbilden.
Bei Behinderungsbildern, deren Bedarfe sich nach den ICD 10 Codierungen F80 bis einschließlich F89 darstellen, ist das Gesamtbild schwierig darzustellen. Gerade bei Menschen mit autistischer Störung ist nicht automatisch ein Bedarf in diesem Item gegeben, sondern nur dann, wenn zusätzlich eine paranoide oder affektive Störung diagnostiziert wurde.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

gelegentliche Beruhigung,
Erinnerung an Vereinbarungen,
Information über fachliche Hilfen (Beratungsstellen, Psychologen etc.).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Gestaltung der Umgebung, die auf individuelle Beeinträchtigungen Rücksicht nimmt,
unterstützende Anwesenheit eines Betreuers,
stellvertretende Konfliktschlichtung,
stellvertretende Anbahnung fachlicher Hilfe (Beratungsstellen, Psychologen etc.)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Erarbeiten von Kriseninterventionskonzepten (auch zur Krisenvermeidung),
Erarbeiten von Umgangskonzepten bzw. alternativen Handlungsmöglichkeiten

Hilfetext

Umgang mit und Abbau von erheblich selbst- und fremdgefährdenden Verhaltensweisen
- autoaggressives Verhalten, z.B. Kopf gegen die Wand, Hand gegen den Kopf schlagen, in Körperteile beißen, sich blutig kratzen, sich in die Augen stechen, Kotschmieren.
- Verweigerung von Medikamenten, Ernährung, Ausscheidung
- Suiziddrohung
- Angriff auf andere Personen
- Zündeln

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Hierzu zählen alle Verhaltensweisen, durch die ernsthafte Gefahren für die eigene Gesundheit oder die anderer Menschen entstehen.
Zu fremd- oder autoaggressivem Verhalten zählt, sich oder anderen erhebliche Verletzungen zuzufügen, aus eigenem, willkürlichen Verhalten heraus.
Bei der Erörterung was ernsthafte Gefahren sind, spielen folgende Faktoren eine Rolle: Folgen, Häufigkeiten, körperliche oder psychische Disposition des Bewohners
Im Zusammenhang mit diesem Item stehen z.B. die Items 14, 16 und 19.
Während Thema der Items 26 und 28 die Bewältigung der Ursachen ist, können sich deren Auswirkungen im Item 29 (fremd-/selbstverletzendes Verhalten) wiederfinden.
Die Vermeidung von Gefahren die durch unwillkürliche Bewegungen, z.B. bei einer Spastik oder Epilepsie auftreten, können im Item 33 >Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustandes< abgebildet werden.
Eine vorliegende oder drohende Suchtgefährdung findet in Item 34 Berücksichtigung.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

gelegentliche Beruhigung,
Erinnerung an Vereinbarungen,
Information über fachliche Hilfen (Beratungsstellen, Psychologen etc.).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Gestaltung der Umgebung, die auf individuelle Beeinträchtigungen Rücksicht nimmt,
unterstützende Anwesenheit eines Betreuers,
stellvertretende Konfliktschlichtung,
stellvertretende Anbahnung fachlicher Hilfe (Beratungsstellen, Psychologen etc.)

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Erarbeiten von Kriseninterventionskonzepten (auch zur Krisenvermeidung),
Erarbeiten von Umgangskonzepten bzw. alternativen Handlungsmöglichkeiten

Hilfetext

Ausführen ärztlicher oder therapeutischer Verordnungen
Bereitstellung, Dosierung und Einnahme von Medikamenten, (Körper-)Übungen
- Begleitung zu Therapien
- Rezept und Verordnung einlösen
- Einhaltung von ärztlich verordneten Diäten

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Das "Ausführen ärztlicher oder therapeutischer Verordnungen" … sind "im Unterschied zu den anderen Kategorien" nur für die Menschen relevant, für die aktuell und weiter vorhersehbar entsprechende Erfordernisse bestehen (z.B. Verordnung von Neuroleptika bei psychisch Kranken, sonstige regelmäßige
Medikamentenverordnung, Fortführung krankengymnastischer Übungen im Alltag, Teilnahme an Psychotherapien etc.).
Prophylaxe (Gesundheitsvorsorge) fällt nicht in dieses Item. Hier finden ausschließlich ärztliche und therapeutische Verordnungen Berücksichtigung. Prophylaxen finden Berücksichtigung im Item 34.
Ein Hilfebedarf ergibt sich aus aktuell und weiter vorhersehbaren Erfordernissen (kein hypothetischer Bedarf) wie zum Beispiel: Bereitstellung, Dosierung und Einnahme von Medikamenten, Fortführung krankengymnastischer Übungen im Alltag, Begleitung zu Therapien, Einlösen von Rezepten, Vor- und Nachbereitung.
Die Überwachung des Gesundheitszustandes im Rahmen ärztlicher oder therapeutischer Verordnungen ist hier zu berücksichtigen.
Eine allgemeine Überwachung und Beobachtung des Gesundheitszustandes (z.B. regelmäßiges Wiegen) fällt in den Bereich des Items 33.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

Keine Unterstützung beim Ausführen ärztlicher oder therapeutischer Verordnungen notwendig.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Absprache und Durchführung von Arztterminen
Arztwahl, Terminvereinbarung, Aufsuchen der Praxis etc.
- Begleitung zum Arzt, Gespräch mit dem Arzt

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Dieser Bereich erstreckt sich nicht nur auf Situationen akuter Erkrankung; hier ist vielmehr auch die Teilnahme an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen zu berücksichtigen.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Dekubitusprophylaxe, Bedienung von Beatmungsgeräten, pflegerische Erfordernisse bei Sondenernährung etc.
- Umgang mit Harnverhalt
- Regelmäßige Versorgung von Wunden
- Speichel absaugen

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
>Spezielle pflegerische Erfordernisse< sind im Unterschied zu den anderen Kategorien nur für die Menschen relevant, für die aktuell und weiter vorhersehbar entsprechende Erfordernisse bestehen.
Unter diesem Item sind neben speziellen Behandlungsmaßnahmen grundsätzlich Prophylaxemaßnahmen aufzuführen, für die aktuell und weiter vorhersehbar entsprechende Erfordernisse bestehen. Voraussetzung für die Durchführung von Prophylaxemaßnahmen ist es, dass entsprechende Risikofaktoren feststellbar sind.
Die Reinigung von Hilfsmitteln ist unter Item 5 >Ordnung im eigenen Bereich< aufzuführen.
Bei Benutzung von Hilfsmitteln ist zu unterscheiden, dass der Verwendungszweck dem jeweiligen Item zuzuordnen ist (Katheter Item 10, orthopädische Schuhe Item 13), hingegen die speziellen pflegerischen Erfordernisse (Prophylaxe und Behandlung) in diesem Item abgebildet werden.
Falls die Prophylaxe nur als >Beobachtung< durchgeführt wird, ist sie dem Item 33 zuzuordnen. Werden drüber hinaus Prophylaxemaßnahmen (z.B. Lagerung) notwendig, sind sie hier zuzuordnen.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustandes
Regelmäßige Kontrollen (z.B. bei Diabetes, Vitalzeichen-Kontrolle, Beobachtung bei Erkrankungen, Erkennen von Krankheitssymptomen etc.)
- Gewichtskontrolle
- Kontrolle auf Druckstellen
- Überwachung bei chronischen Erkrankungen, z.B. Diabetes, Epilepsie
- Blutdruckmessen/Blutzuckermessen

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Neben ggf. regelmäßig erforderlichen Kontrollen (z.B. bei Diabetes, Kontrolle des Blutdrucks etc.) zählt zu dieser Kategorie auch das Erkennen von Krankheitssymptomen bzw. die Anleitung, selbst solche Symptome erkennen und benennen zu können.
Die Überwachung des Gesundheitszustandes im Rahmen ärztlicher oder therapeutischer Verordnungen (Item 30) ist hier nicht zu berücksichtigen.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Bei Heranwachsenden in sehr jungem Alter ist regelmäßig eine solche aufmerksame Beobachtung (Hilfebedarf >C<) erforderlich.

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Kenntnisse über gesunde Ernährung, körperliches Training/Bewegung, Vermeiden gesundheitsschädigender Verhaltensweisen
- Ausreichender Schlaf

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Hier sind allgemein als Maßstäbe die weithin bekannten Grundsätze einer gesundheitsbewussten Lebensführung anzulegen (Bewegung, Verzicht auf oder stark eingeschränkter Konsum von Genussmitteln (Alkohol, Nikotin etc.) usw., wobei es nicht das Ziel sein kann, dass Menschen mit Behinderungen diese Maßstäbe vorbildlich (und damit anders als der Durchschnitt der Bevölkerung) beherzigen.
Abzuwägen sind daher tatsächliche und offenkundige Gefahren einer Gesundheitsschädigung, denen durch entsprechende Hilfe begegnet werden muss. Wenn Menschen mit Behinderung sich solchen Hilfen verschließen, kann als Hilfebedarf vermutlich nur die Kategorie >B< (Information…) eingesetzt werden.
Das Bereitstellen abwechselungsreicher gesunder Kost und normale Angebote zur Bewegung werden nicht als individuell erbrachte Leistung bewertet (Grundgedanken der Konzeption). Hier geht es um Hilfe die erforderlich ist, wenn schädigendes Verhalten begründet nicht verantwortet und toleriert werden kann.
Auch im Rahmen eines gesundheitsfördernden Lebensstils ist es erforderlich, die Art und Menge der Nahrung den gesundheitlichen Gegebenheiten entsprechend auszuwählen. Wenn der Bewohner hierzu Kenntnisse erwerben und umsetzen möchte, ist der Hilfebedarf hier im Item abzubilden.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können