Hilfetext

Lebensmittel, Gegenstände des täglichen Bedarfs einkaufen (Einkauf planen, Geschäfte aufsuchen, auswählen)
– Einkaufsbedarf erkennen
– Einkaufszettel erstellen
– Einkaufen von Gegenständen des pers. Bedarfs
– bewusstes Auswählen,nach Geschmack und Qualität
– Transport der Ware nach HauseDie Aufzählungen sind nicht abschließend.Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Um einkaufen zu können, sind verschiedene Kompetenzen Voraussetzung, wie zum Beispiel Geld einsetzen (Item 6), sich sozial angemessen verhalten (Item 19), sich mitteilen (Item 22) sowie sich orientieren können (Item 25). Wenn einzelne Voraussetzungen erst erlernt werden müssen, ist dieser Bedarf bei den jeweiligen Items abzubilden.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Lebensqualität führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.


Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
– Sachliche Informationen
– Erinnerungen
– Aufforderungen
– Begründungen
– Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss

… wenn die Tätigkeit ausgeführt werden muss (z.B. müssen Gegenstände des persönlichen Bedarfs wie Seife, Zahnpasta etc. besorgt werden) und ein Betreuer dies mangels Möglichkeit oder Einsicht des betreffenden Menschen übernimmt…

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Zubereiten von Zwischenmahlzeiten

Übliche Wege der Zubereitung von Zwischenmahlzeiten und Getränken, einschließlich Frühstück und Abendessen
Auswahl der entsprechenden Lebensmittel
– Anrichten, z.B. Brot oder Obst schneiden
– Tisch decken, Abräumen, Abwaschen, Abwischen

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Im Zusammenhang mit der Zubereitung von Zwischenmahlzeiten stehen z.B. die Items Ernährung (8), Gesundheitsfördernder Lebensstil (34) oder Gestaltung sozialer Beziehungen im unmittelbaren Nahbereich (14).

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

Es ist keine (personelle)Hilfe erforderlich bzw. gewünscht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
– Sachliche Informationen
– Erinnerungen
– Aufforderungen
– Begründungen
– Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Übliche Wege der Zubereitung von warmen Hauptmahlzeiten, einschließlich Benutzung von Geräten
– Auswahl von Gerichten
– Umgang mit dem Kochbuch
– Zusammenstellung der Zutaten
– Vorbereiten der Lebensmittel (z.B. Gemüse)
– Fertiggerichte warm machen
– Kochen einfacher Gerichte, Backen
– Umgang mit Geräten
– Tisch decken, Abräumen, Abwaschen, Abwischen, Abtrocknen

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Im Zusammenhang mit der Zubereitung von Hauptmahlzeiten stehen z.B. die Items Ernährung (8), Gesundheitsfördernder Lebensstil (34) oder Gestaltung sozialer Beziehungen im unmittelbaren Nahbereich (14), Gestaltung freier Zeit/Eigenbeschäftigung (17).
Im Rahmen der >alltäglichen Lebensführung< sind generell nicht die Versorgungsleistungen einer Einrichtung oder unterstützender Personen im privaten Bereich entscheidend, sondern der individuelle Hilfebedarf eines Menschen mit Behinderung. Das heißt, es ist vor allem bei einer sog. Vollversorgung zu fragen, ob ein Mensch mit Behinderung die entsprechende Tätigkeit selbst ausführen könnte oder nicht und welcher Hilfebedarf dann besteht.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

Es ist keine (personelle)Hilfe erforderlich bzw. gewünscht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
– Sachliche Informationen
– Erinnerungen
– Aufforderungen
– Begründungen
– Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Persönliche Wäsche waschen, flicken, aus- und einsortieren, einschließlich der Bedienung von Geräten
– Erkennen der eigenen Wäsche
– schmutzige Wäsche in den Wäschekorb legen
– Bunt- u. Kochwäsche sortieren
– Waschmittel sachgerecht benutzen
– Wäsche aufhängen, abnehmen
– Wäsche bügeln
– Knöpfe annähen

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Z.B. Ordnung im eigenen Bereich (5), Anziehen/Ausziehen (13).
Im Rahmen der >alltäglichen Lebensführung< sind generell nicht die Versorgungsleistungen einer Einrichtung oder unterstützender Personen im privaten Bereich entscheidend, sondern der individuelle Hilfebedarf eines Menschen mit Behinderung. Das heißt, es ist vor allem bei einer sog. Vollversorgung zu fragen, ob ein Mensch mit Behinderung die entsprechende Tätigkeit selbst ausführen könnte oder nicht und welcher Hilfebedarf dann besteht.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

>keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht<, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
– Sachliche Informationen
– Erinnerungen
– Aufforderungen
– Begründungen
– Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Aufräumen, Zimmer/Sanitärbereich reinigen
– Gestaltung des eigenen Zimmers,
– Ordnung halten
– Reinigung, Instandhaltung
– Staubwischen, Staubsaugen,
Fußboden wischen, Betten machen, Betten beziehen, Müll trennen/wegbringen, Fenster putzen, Blumen gießen, Zimmer lüften,
– Mithilfe im Gemeinschaftsbereich
– Reinigung, Instandhaltung z.B. von Rollator, Rollstuhl, Lifter

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Im Zusammenhang mit der Ordnung im eigenen Bereich stehen z.B. die Items Wäschepflege (4) Gestaltung sozialer Beziehungen im unmittelbaren Nahbereich (14), sowie Gestaltung freier Zeit/Eigenbeschäftigung (17).
Im Rahmen der >alltäglichen Lebensführung< sind generell nicht die Versorgungsleistungen einer Einrichtung oder unterstützender Personen im privaten Bereich entscheidend, sondern der individuelle Hilfebedarf eines Menschen mit Behinderung. Das heißt, es ist vor allem bei einer sog. Vollversorgung zu fragen, ob ein Mensch mit Behinderung die entsprechende Tätigkeit selbst ausführen könnte oder nicht und welcher Hilfebedarf dann besteht. Als eigener Bereich innerhalb der Einrichtung ist der Raum oder der Teil eines Raumes zu verstehen der für den Bewohner als individuelle Rückzugsmöglichkeit zur Verfügung steht und ausschließlich von ihm genutzt und gestaltet wird. Es gibt Teile des Gemeinschaftsbereiches für die dieses Item gleichfalls gelten kann.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

>keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht<, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
– Sachliche Informationen
– Erinnerungen
– Aufforderungen
– Begründungen
– Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Kenntnis des Geldwertes, Einteilung des Geldes
– Unterscheiden von verschiedenen Münzen und Scheinen
– Zahlenverständnis
– Wechselgeld prüfen
– Preisvergleich

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Die Verwaltung des Taschengeldes/Barbetrags fällt in das Item 6 (Geld verwalten) unabhängig von der Form der Auszahlung.
Besteht auf Seiten des Bewohners ein Konflikt mit dem gesetzlichen Betreuer oder mit der Einrichtung der sich aus der gesetzlichen Betreuung ergibt, liegt der hier entstehende Hilfebedarf im Item 15.
Wenn die gesetzliche Betreuung in den Händen von Angehörigen liegt, diese aber nicht in der Lage sind, die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, der Bewohner eine Veränderung der Betreuung aber ablehnt, kann das einen Hilfebedarf im Item 15 begründen.
Ein Ziel kann die Auflösung einer bestehenden gesetzlichen Betreuung sein. Der daraus resultierende Hilfebedarf ist in den entsprechenden Items abzubilden z.B. Item 6, Item 19, Item 22. Wenn das Ziel erreicht ist, kann sich ein Hilfebedarf aller Kategorien in diesem Item ergeben.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Es ist ein gesetzlicher Betreuer bestellt, der für diese Angelegenheiten zuständig ist. Mit ihm muss regelmäßig kooperiert werden (Informationsaustausch, Absprachen etc.)

Information, Erinnerung, sachbezogene Dienstleistungen zur Unterstützung selbständigen Handelns oder zur Sicherung der Hilfen aus dem privaten sozialen Umfeld (Angehörige, gesetzliche Betreuer).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Ausfüllen von Formularen, Stellen von Anträgen, Bankgeschäfte etc., ggf. Kooperation mit gesetzlichem Betreuer
– Beantwortung von Schriftstücken
– Geld abheben, Geld überweisen
– Aufsuchen von Ämtern und Behörden

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Die Verwaltung des Taschengeldes/Barbetrags fällt in das Item 6 (Geld verwalten) unabhängig von der Form der Auszahlung.
Besteht auf Seiten des Bewohners ein Konflikt mit dem gesetzlichen Betreuer oder mit der Einrichtung der sich aus der gesetzlichen Betreuung ergibt, liegt der hier entstehende Hilfebedarf im Item 15.
Wenn die gesetzliche Betreuung in den Händen von Angehörigen liegt, diese aber nicht in der Lage sind, die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, der Bewohner eine Veränderung der Betreuung aber ablehnt, kann das einen Hilfebedarf im Item 15 begründen.
Ein Ziel kann die Auflösung einer bestehenden gesetzlichen Betreuung sein. Der daraus resultierende Hilfebedarf ist in den entsprechenden Items abzubilden z.B. Item 6, Item 19, Item 22. Wenn das Ziel erreicht ist, kann sich ein Hilfebedarf aller Kategorien in diesem Item ergeben.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Es ist ein gesetzlicher Betreuer bestellt, der für diese Angelegenheiten zuständig ist. Mit ihm muss regelmäßig kooperiert werden (Informationsaustausch, Absprachen etc.)

Information, Erinnerung, sachbezogene Dienstleistungen zur Unterstützung selbständigen Handelns oder zur Sicherung der Hilfen aus dem privaten sozialen Umfeld (Angehörige, gesetzliche Betreuer).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können