Hilfetext

Beziehungen zu Mitbewohnern/Nachbarn/Mitarbeitern, Regelung von Konflikten, Vermeidung von Isolation, Einhalten von Absprachen
- andere Menschen wahrnehmen und verstehen
- Kontakt aufnehmen und pflegen
- Nähe und Distanz steuern
- sich bei besonderen Anlässen angemessen verhalten, Regeln einhalten
- Anteil nehmen, Unterstützung geben und Toleranz üben

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Generell ist Hilfebedarf in diesem sehr persönlichen und intimen Lebensbereich äußerst sensibel zu beurteilen. Im Vordergrund sollten nicht normative Überzeugungen z.B. von Mitarbeitern stehen, an denen die Lebensführung eines behinderten Menschen gemessen wird. Vielmehr ist, aus einer Betrachtung der Lebensgeschichte und der Lebensperspektiven des betreffenden Menschen heraus, auf Hilfebedarf einzugehen,
der entweder selbst artikuliert wird oder der sich als offenkundiges Leiden an einer persönlichen unbefriedigenden Situation (in unterschiedlichen Formen) äußert.
Bei Heranwachsenden ist darüber hinaus die erzieherische Unterstützung zu berücksichtigen, beständige und verlässliche Beziehungen zu anderen einzugehen, aber auch sich abgrenzen zu lernen. Ebenso ist im Jugendalter (wie auch im Erwachsenenalter) der Umgang mit Fragen der Sexualität zu bedenken.
Das Item bildet die Fähigkeit ab, soziale Beziehungen im nahen, persönlichen Umfeld für sich und andere adäquat gestalten zu können. Hierzu gehören nicht nur Beziehungsaufbau, sondern auch Erhalt von sozialen Beziehungen und Lösen von Konflikten.
Wenn ein Bewohner aufgrund seiner Verhaltensauffälligkeiten die unterstützende Anwesenheit eines Betreuers z.B. beim Essen benötigt, so ist dieser Hilfebedarf bei dem Item 8 >Ernährung< abzubilden. Dient die Begleitung durch den Mitarbeiter dem Erlernen von sozialen Kompetenzen, ist der Hilfebedarf hier abzubilden.
Während es in dem Item 19 um die Begegnung mit sozialen Gruppen/fremden Personen geht, sind hier soziale Beziehungen im nahen, persönlichen Umfeld des Bewohners ausschlaggebend.
Über die Gestaltung der sozialen Beziehungen (Anbahnung, Aufrechterhaltung) kann der Bewohner selbständig entscheiden. Seine Wünsche stehen im Vordergrund.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

>keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht<, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.
 

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen, d.h. Mitarbeiter/-innen führen die Tätigkeit für die betreffende Person aus.
Unterstützung der Beziehungen durch Angebote zur Begegnung (Gruppenaktivitäten, Nachbarschaftskontakte), mobilitäts-unterstützende Transferdienste.

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können.
Unterstützung in Konfliktsituationen (von der betreffenden Person oder dem Umfeld initiiert)
Oder Situationen sozialer Isolation (z.B. intensive Gesprächsführung); ebenso Unterstützung durch Dolmetscherdienste.
 

Hilfetext

Aufrechterhaltung der sozialen Beziehungen, Kontaktaufnahme, Klärung von Konflikten
- Abgrenzung zu Angehörigen
- Ablösungsprobleme vom Elternhaus
- Bewältigung des Abbruchs von Beziehungen

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Generell ist Hilfebedarf in diesem sehr persönlichen und intimen Lebensbereich äußerst sensibel zu beurteilen. Im Vordergrund sollten nicht normative Überzeugungen z.B. von Mitarbeitern stehen, an denen die Lebensführung eines behinderten Menschen gemessen wird. Vielmehr ist, aus einer Betrachtung der Lebensgesichte und der Lebensperspektiven des betreffenden Menschen heraus, auf Hilfebedarf einzugehen, der entweder selbst artikuliert wird oder der sich als offenkundiges Leiden an einer persönlichen unbefriedigenden Situation (in unterschiedlichen Formen) äußert.
Bei Heranwachsenden ist darüber hinaus die erzieherische Unterstützung zu berücksichtigen, beständige und verlässliche Beziehungen zu anderen einzugehen, aber auch sich abgrenzen zu lernen. Ebenso ist im Jugendalter (wie auch im Erwachsenenalter) der Umgang mit Fragen der Sexualität zu bedenken.
Da Hilfebedarf als >Bedarf an (professioneller) personeller Unterstützung< definiert ist, führen alle Selbsthilfekompetenzen oder Hilfeleistungen aus dem sozialen Umfeld zu einer Reduzierung des Hilfebedarfs.
Bei Heranwachsenden ist darüber hinaus stets die Kooperation mit den Eltern (Elternarbeit) zu berücksichtigen.
Das Item bildet die Fähigkeit ab, Beziehungen zu Angehörigen aufrecht zu erhalten, aber auch Beziehungen zu schaffen bzw. zu erneuern.
Als Hilfebedarf ist ausschließlich der individuelle Hilfebedarf des Bewohners zu berücksichtigen. Ein möglicher Hilfebedarf der Angehörigen/des gesetzlichen Betreuers ist hier nicht relevant.
In Abgrenzung zum Item 7 geht es bei dem gesetzlichen Betreuer hier um die Gestaltung der Beziehung/des Kontaktes.
 

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

Sofern Initiativen zur Aufrechterhaltung des Kontakts von den Angehörigen ausgehen, ist daher  "solange
diese Situation besteht"  >keine Hilfe erforderlich<.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

überwiegend sprachliche Unterstützung (Informationen, Erinnerung, Aufforderung, Begründung).
sachbezogene Handreichungen (z.B. zur Verfügung stellen von Materialien/Hilfsmitteln.
Sollten zur Aufrechterhaltung des Kontakts Absprachen, Information etc. von Seiten der Mitarbeiter/innen erforderlich sein, ist Kategorie >B< anzuwenden.

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Eine andere Situation kann gegeben sein, wenn sich z.B. Menschen mit Behinderung von (zu) engen Beziehungen
zu Angehörigen lösen möchten, die Intensität der Beziehungen als Belastung wahrgenommen wird. Dann kann >umfassende Hilfestellung< erforderlich werden zur Unterstützung bei der Klärung von Beziehungen (auf beiden Seiten), zur Befähigung, selbständig Nähe und Distanz in Beziehungen zu regeln.
Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können

Hilfetext

Aufbau und Aufrechterhaltung stabiler sozialer Beziehungen, Kontaktaufnahme, Klärung von Konflikten
- Gegenseitige Bedürfnisse und Grenzen erkennen und mitteilen
- Krisenbewältigung
- Umgang mit eigener Sexualität
- Kenntnisse über Verhütung
- Kinderwunsch, Familienplanung

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Entscheidend ist hier nicht allein die aktuelle Lebenssituation eines Menschen mit Behinderung (hat er Freunde oder nicht, lebt er in einer partnerschaftlichen Beziehung oder nicht); abzuwägen sind vielmehr verschiedene inhaltliche Gesichtspunkte.
Eine Person hat keine Freunde/keine Partner/keine Partnerin
- und ist mit dieser Situation zufrieden (>kein Hilfebedarf<)
- und leidet unter dieser Situation (Hilfebedarf je nach Umfang der erforderlichen Hilfestellung)
- und kompensiert diese Situation durch spezifische Verhaltensweisen (enge Beziehung zu Betreuerin, Sich-Kümmern um Mitbewohner/-innen, Aggressivität, Depressivität, sexuell auffällige Verhaltensweisen etc.). Abhängig davon, ob diese Verhaltenweisen die betreffende Person selbst oder aber andere Personen beeinträchtigen oder nicht, kann ein Hilfebedarf (in unterschiedlicher Intensität) gegeben sein.
Generell ist Hilfebedarf in diesem sehr persönlichen und intimen Lebensbereich äußerst sensibel zu beurteilen. Im Vordergrund sollten nicht normative Überzeugungen z.B. von Mitarbeitern stehen, an denen die Lebensführung eines behinderten Menschen gemessen wird. Vielmehr ist, aus einer Betrachtung der Lebensgeschichte und der Lebensperspektiven des betreffenden Menschen heraus, auf Hilfebedarf einzugehen, der entweder selbst artikuliert wird oder der sich als offenkundiges Leiden an einer persönlichen unbefriedigenden Situation (in unterschiedlichen Formen) äußert.
Bei Heranwachsenden ist darüber hinaus die erzieherische Unterstützung zu berücksichtigen, beständige und verlässliche Beziehungen zu anderen einzugehen, aber auch sich abgrenzen zu lernen. Ebenso ist im Jugendalter (wie auch im Erwachsenenalter) der Umgang mit Fragen der Sexualität zu bedenken.
Im Zusammenhang mit diesem Item stehen z.B. das Item14 und das Item 21.
Das Item bildet die Fähigkeit ab, Freundschaften/Partnerschaften im und außerhalb des Wohnheimes für sich und andere adäquat gestalten zu können. Hierzu gehören nicht nur Beziehungsaufbau, sondern auch Erhalt von Freundschaften/Partnerschaften und Lösen von Konflikten.
Als Hilfebedarf ist ausschließlich der individuelle Hilfebedarf des Bewohners zu berücksichtigen. Ein möglicher Hilfebedarf des Freundes/der Freundin oder Partners/Partnerin ist hier nicht relevant.
Mitarbeiter der Einrichtung sind nicht als Freunde/Partner zu sehen, da sie die professionelle Distanz wahren müssen. Bei der Abgrenzung der Items >Gestaltung… im unmittelbaren Nahbereich< und >Gestaltung … in Freundschaften/Partnerschaften< gilt es zu differenzieren nach Intensität, Qualität, Ausprägung (Wechselseitigkeit, emotionale Bindung, Einmaligkeit, …).

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

Eine Person hat keine Freunde/keinen Partner/keine Partnerin und ist mit dieser Situation zufrieden.
Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Sprachliche Unterstützung und sachbezogene Handreichung:
- Sachliche Informationen
- Erinnerungen
- Aufforderungen
- Begründungen
- Stellen von Materialien/Hilfsmittel
Unterstützung des selbständigen Handelns
Initiierung des selbständigen Handelns
Motivationsarbeit (Hilfe nicht erwünscht): Einsicht erwecken/vermitteln

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung
Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können