Hilfetext

planvolle und persönlich sinnvolle Nutzung freier Zeit, Einteilung der Zeit, Ausführen von Hobbies, Entwicklung persönlicher Vorlieben
- Umgang mit Medien (Bücher, Zeitschriften, Fernsehen, Internet, CD etc.)

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
In diesem Bereich wird nach ggf. erforderlicher Unterstützung gefragt, die individuelle Freizeit planvoll und persönlich sinnvoll zu nutzen. Dabei ist insbesondere zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung eines Menschen mit Behinderung und normativen Einstellungen von Außenstehenden, was >sinnvoll< ist, abzuwägen.
Es geht um Eigenbeschäftigung. Beschäftigung mit sich selber, in den Zeiträumen, in denen kein Programm (Gruppenangebote) etc. vorgegeben ist. Im Sinne von >Zeit für und mit sich selbst<. Hierbei geht es ausschließlich um die persönlichen Vorlieben und Interessen des Bewohners.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

>keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht<, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Information (über Möglichkeiten der Betätigung, Veranstaltungen),
Erinnerung (an Termine, Absprachen),
sachbezogene Handreichungen (Materialien bereitstellen etc.).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen (z.B. bei der Einteilung der freien Zeit)
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung/Transfer zu gewünschten Orten (ohne das Erfordernis einer dauerhaften Anwesenheit eines Mitarbeiters)
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss
stellvertretende Lösung von Konflikten/Schlichtung (z.B. bei >Begegnung mit sozialen Gruppen<)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können. Anleitung zur Entwicklung
persönlicher Vorlieben/Vermitteln von Anregungen, praktische Förderung von Eigenkompetenzen
basale Förderung der Betätigung bei Menschen mit sehr schweren Behinderungen (Beispiel: Eigenbeschäftigung,
Teilnahme an Angeboten)

Hilfetext

Information über Angebote, Auswahl von Angeboten, aktives Aufsuchen von Angeboten (einschließlich der dazu erforderlichen körperlichen Mobilität)
- Urlaubsreisen
- Religionsgemeinschaft
- Vereinsaktivitäten

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Dieser Bereich umfasst den Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen. Darüber hinaus kann es auch um die Bereitstellung von Hilfsmitteln und deren Gebrauch gehen, die der Unterrichtung über das Zeitgeschehen oder über kulturelle Ereignisse dienen, wenn wegen Art oder Schwere der Behinderung anders eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht oder nur unzureichend möglich ist (§ 58 SGB IX).
Im Zusammenhang mit diesem Item stehen z.B. die Items 17, 19 und 20.
Bei diesem Item liegt der Schwerpunkt in der Teilnahme an Veranstaltungen.
Über die Teilnahme an Angeboten der Einrichtung kann der Bewohner selbständig entscheiden. Seine Wünsche stehen im Vordergrund.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Information (über Möglichkeiten der Betätigung, Veranstaltungen),
Erinnerung (an Termine, Absprachen),
sachbezogene Handreichungen (Materialien bereitstellen etc.).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen (z.B. bei der Einteilung der freien Zeit)
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung/Transfer zu gewünschten Orten (ohne das Erfordernis einer dauerhaften Anwesenheit eines Mitarbeiters)
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss
stellvertretende Lösung von Konflikten/Schlichtung (z.B. bei >Begegnung mit sozialen Gruppen<)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können Anleitung zur Entwicklung Persönlicher Vorlieben
Vermitteln von Anregungen, praktische Förderung von Eigenkompetenzen
intensive psychosoziale Beratung (z.B. zur Überwindung von Ängsten, die eine Außenorientierung des Menschen mit Behinderung verhindern).
basale Förderung der Betätigung bei Menschen mit sehr schweren Behinderungen

Hilfetext

Sich zurechtfinden in fremden Gruppen, Sozialverhalten, Bewältigung von Konflikten (im Freizeit und
Arbeitsbereich)

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Ein zentrales Ziel der Eingliederungshilfe stellt die Teilnahme am Leben der Gemeinschaft dar, die nicht nur andere Menschen mit Behinderung umfasst, sondern vor allem auch Menschen ohne Behinderung. Wenn ein Mensch mit Behinderung nicht daran interessiert ist, diese Begegnung zu suchen, ist daher immer kritisch zu überprüfen, welche Gründe dafür bestehen. Die Frage, ob ein Hilfebedarf gegeben ist oder nicht, hängt davon ab, ob ein Leben ausschließlich innerhalb einer Einrichtung oder nur in Kontakt zu anderen behinderten Menschen tatsächlich >selbstbestimmt< gesucht wird (wie auch Menschen ohne Behinderung ihre sozialen Kontakte zum Teil sehr beschränken) oder ob Ängste, negative Erfahrungen mit Vorurteilen etc. dazu beitragen, die Begegnung mit anderen Menschen nicht suchen zu wollen. In letzterem Fall kann durchaus Hilfebedarf gegeben sein, indem mittelbar Hilfestellung in der Auseinandersetzung mit Ängsten oder negativen Erfahrungen
erforderlich ist.
Zum Bereich >Begegnung mit sozialen Gruppen/fremden Personen< zählt auch der Kontakt zu Mitschülern, Kollegen am Arbeitsplatz u.ä.
Sofern z.B. Schwierigkeiten in solchen Beziehungen im Wohnbereich bearbeitet werden müssen (Gespräche, Vermittlungsversuche, Kontaktaufnahme von Mitarbeitern mit Schule, Arbeitsstelle), ist dies bei der Feststellung des Hilfebedarfs zu berücksichtigen.
Im Zusammenhang mit diesem Item stehen z.B. die Items 17, 18 und 20.
Die Kompetenz im Bereich >Begegnung mit sozialen Gruppen/fremden Personen< ist vielfach Voraussetzung für den Erhalt bzw. Erwerb von anderen Kompetenzen in anderen Items, z.B. >Einkaufen< (Item1).
In Item 19 liegt der Fokus auf der Begegnung mit sozialen Gruppen/fremden Personen.
Befindlichkeitsstörungen wie Scheu, Unbehagen, Irritationen etc. die zu Schwierigkeiten bei der Gestaltung von sozialen Kontakten führen, können hier im Rahmen der Motivationsarbeit aufgefangen werden.
Über die Gestaltung der sozialen Kontakte (Anbahnung, Aufrechterhaltung) kann der Bewohner selbständig entscheiden. Seine Wünsche stehen im Vordergrund.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Information (über Möglichkeiten der Betätigung, Veranstaltungen),
Erinnerung (an Termine, Absprachen),
sachbezogene Handreichungen (Materialien bereitstellen etc.).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen (z.B. bei der Einteilung der freien Zeit)
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung/Transfer zu gewünschten Orten (ohne das Erfordernis einer dauerhaften Anwesenheit eines Mitarbeiters)
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss
stellvertretende Lösung von Konflikten/Schlichtung (z.B. bei >Begegnung mit sozialen Gruppen<)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können Anleitung zur Entwicklung
persönlicher Vorlieben/Vermitteln von Anregungen, praktische Förderung von Eigenkompetenzen
intensive psychosoziale Beratung (z.B. zur Überwindung von Ängsten, die eine Außenorientierung des Menschen
mit Behinderung verhindern).

Hilfetext

Motivation zum Besuch von Schule, Arbeitsplatz, Beschäftigungsbereich u.ä.;
Bewältigung des Weges zum außerhäuslichen Lebensbereich etc.
- Zugang zu neuen Lebensräumen

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Dieser Bereich umfasst alle Aktivitäten, die erforderlich sind, sich einen außerhäuslichen Lebensbereich zu erschließen (z.B. Arbeitssuche) und/oder diesen Lebensbereich regelmäßig aufzusuchen (Motivation, Bewältigung des Weges).
Bei Heranwachsenden ist entsprechend der Besuch von Kindertagesstätten und Schulen zu berücksichtigen; zum >Erschließen< zählt hier auch z.B. die Betreuung von Hausaufgaben.
Im Zusammenhang mit diesem Item stehen z.B. die Items 17, 18 und 19.
In Item 20 liegt der Fokus auf der Erschließung (erobern, lernen, aneignen) außerhäuslicher Lebensbereiche (bspw. Arbeitsplatz, Schule) und Motivierung diese Bereiche regelmäßig aufzusuchen.
Der Bewohner entscheidet selbständig, ob und welche außerhäuslichen Lebensbereiche er sich erschließt. Seine Wünsche stehen im Vordergrund.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Information (über Möglichkeiten der Betätigung, Veranstaltungen),
Erinnerung (an Termine, Absprachen),
sachbezogene Handreichungen (Materialien bereitstellen etc.).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Überwiegend stellvertretende Leistungen
Stellvertretende Ausführung von Tätigkeiten/Aktivitäten für die betreffende Person
Begleitung/Transfer zu gewünschten Orten (ohne das Erfordernis einer dauerhaften Anwesenheit eines Mitarbeiters)
Unterstützende Anwesenheit (Aufsichtsleistung)
Begleitung, die nicht exklusiv für die betreffende Person geleistet werden muss
stellvertretende Suche eines Arbeitsplatzes
stellvertretende Lösung von Konflikten/Schlichtung (z.B. bei >Begegnung mit sozialen Gruppen<)

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

Aktivitäten, die stets nur im Beisein einer Betreuerin/eines Betreuers stattfinden können Anleitung zur Entwicklung
persönlicher Vorlieben/Vermitteln von Anregungen, praktische Förderung von Eigenkompetenzen
intensive psychosoziale Beratung (z.B. zur Überwindung von Ängsten, die eine Außenorientierung des Menschen
mit Behinderung verhindern).

Hilfetext

Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung,
Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle in der Gesellschaft,
Entwickeln persönlicher Ziele

Die Aufzählungen sind nicht abschließend.

Allgemeine Ausführungen zum Item
Die Abgrenzungen/Überschneidungen zu anderen Items sind zu beachten und die verbundenen Bedarfe sind zu berücksichtigen.
Zu diesem Bereich zählen sowohl Fragen der Auseinandersetzung mit der persönlichen Einschränkung/Behinderung als auch Fragen, die sich auf die Entwicklung persönlicher Lebensziele erstrecken. Diese Aspekte sind zentral, um Menschen mit Behinderung z.B. auch eine Beteiligung an Hilfeplanverfahren/Gestaltung von Assistenzleistungen zu ermöglichen.
Dieses Item teilt sich in folgende drei von einander abhängige Bereiche:
1. Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung
Unter einer Auseinandersetzung ist ein Prozess des Wahrnehmens und in einem nächsten Schritt des Bewertens (Reflektierens) zu verstehen. Gegenstand der Auseinandersetzung ist die Einschränkung/Behinderung im Sinne der ICD 10 und ICF. Dabei ist das jeweilige Lebensalter und der Entwicklungsstand Hintergrund der Betrachtung.
Unter diesem Punkt könnte der Mitarbeiter die unterstützende Rolle des Reflexionspartners einnehmen. Eine vollständige stellvertretende Übernahme der Reflektion ist nicht möglich.
2. Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle in der Gesellschaft
Unter einer Auseinandersetzung ist ein Prozess des Wahrnehmens und in einem nächsten Schritt des Bewertens (Reflektierens) zu verstehen. Gegenstand der Auseinandersetzung ist die eigene Rolle in der Gesellschaft und hier insbesondere die eingeschränkte Teilhabe. Dabei ist das jeweilige Lebensalter und der Entwicklungsstand Hintergrund der Betrachtung.
Die Mitarbeiterrolle besteht hier in der Herstellung einer Realitätsnähe in Bezug auf Normen und Werten der Gesellschaft, ebenso wie zu den Vorstellungen und Wünschen des Bewohners. Eine vollständige stellvertretende Übernahme der Reflektion ist nicht möglich.
(Zu 1. und 2.)
Ist ein Bewohner aufgrund seiner Behinderung nicht in der Lage, sich mit seiner eigenen Behinderung und/oder mit seiner Rolle in der Gesellschaft auseinanderzusetzen, so besteht nicht die Möglichkeit einer Reflexion und somit kein Hilfebedarf. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass die Auseinandersetzung mit der persönlichen Einschränkung/Behinderung und/oder seiner Rolle eine höchst individuelle Angelegenheit ist, die von keiner anderen Person geleistet werden kann.
3. Entwickeln persönlicher Ziele
Der Hilfebedarf eines Menschen mit Behinderung lässt sich nur beurteilen, wenn seine aktuelle Lebenssituation einschließlich seiner Selbsthilfemöglichkeiten bekannt und Ziele der Unterstützung vereinbart sind. Beides setzt voraus, dass der Mensch mit Behinderung bzw. seine Interessenvertreter (Angehörige, gesetzliche Betreuer) in das Verfahren der Hilfebedarfseinschätzung mit einbezogen werden.
Der Bewohner soll befähigt werden, persönliche Ziele entwickeln zu können. Dabei umfasst die Rolle der Mitarbeiter Dolmetscherfunktionen, Introspektion und ähnliches bei aktiver Beteiligung des Bewohners.

Stufe A

Es ist keine (personelle) Hilfe erforderlich bzw. gewünscht

keine Hilfe erforderlich bzw. gewünscht, wenn das Nichtstun nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit, der Lebensqualität und/oder der sozialen Beziehungen führt bzw. kein Schaden für die betreffende Person entsteht.

Stufe B

Beratung, Assistenz, Hilfestellung

Information (über Möglichkeiten der Betätigung, Veranstaltungen),
Erinnerung (an Termine, Absprachen),
sachbezogene Handreichungen (Materialien bereitstellen etc.).

Stufe C

Stellvertretende Ausführung / teilweise Anleitung

Begleitung, bzw. Transfer insbesondere wo Stellvertretung inhaltlich nicht möglich ist
Unterstützende Anwesenheit

Stufe D

Umfassende Hilfestellung / intensive Anleitung und Begleitung

intensive psychosoziale Beratung (z.B. zur Überwindung von Ängsten, die eine Außenorientierung des Menschen
mit Behinderung verhindern).