Merkblatt zum pflegerischen Qualitätsmanagement (Heimaufsicht Niedersachsen)
In Einrichtungen der Eingliederungshilfe wohnen überwiegend Erwachsene, deren pädagogische Betreuung und Begleitung auf eine gleichberechtigte Teilhabe an der Ge- sellschaft abzielt. Aufgrund von Alter und Mehrfachbehinderungen befinden sich unter Umständen aber auch in diesen Einrichtungen Menschen, die einen erheblichen Pflegebedarf aufweisen können. Eine Auseinandersetzung der Fachkräfte mit den pflegeri- schen Standards ist grundsätzlich erforderlich, da jederzeit ein Bedarf durch neue Bewohner/-innen oder Änderungen des Gesundheitszustandes entstehen kann. Grundlagen sind Expertenstandards, Prophylaxen, Pflegeplanung, grundsätzliches Wissen zur Durchführung einer Risikobewertung, etc. Inhaltlich muss eine auf die individuelle Situ- ation der Bewohner-/innen bezogene Auseinandersetzung mit pflegerischen Bedarfen stattfinden. Pflegerelevante Themen werden inhaltlich benannt. Erklärungs- und Begründungszusammenhänge werden dargestellt und die im individuellen Einzelfall notwendige pflegerische Grundhaltung und Methodik wird beschrieben. Damit wird sichergestellt, dass fachliche Standards der Pflege unter Berücksichtigung individueller Bedarfe angewandt werden. Die Art der schriftlichen Darstellung des Prozesses in der Bewohnerdokumentation wird der Einrichtung im Rahmen ihrer organisatorischen Hoheit überlassen.
(Quelle: Prüfleitfaden „Einheitliche Prüfkriterien für die Heimaufsicht des Landes Baden-Württemberg für Einrichtungen der Eingliederungshilfe“)

PflegeQualität und Qualitätssicherung
Bei pflegebedürftigen Bewohnern – auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe – ist der Pflegezustand zu erheben und sind die für den Bewohner erforderlichen Pflegemaßnahmen (Pflegebedarfe) festzustellen.
Die individuelle Pflegeplanung, deren Umsetzung (Pflegemaßnahmen) und die Pflegeverläufe sind aufzuzeichnen (Pflegedokumentation).
Die Pflegeplanung und Pflegedokumentation kann in die individuelle Förderplanung (Teilhabeplanung) integriert werden.

Pflegeplanung
Ziel der Pflegeplanung ist es, unter Einbeziehung des Bewohners seine Fähigkeiten, Ressourcen und Pflegeprobleme zu identifizieren sowie Pflegeziele und Pflegemaßnahmen zu vereinbaren.

Pflegedokumentation
Die Pflegedokumentation dient der Unterstützung des Pflegeprozesses und der Sicherung der Pflegequalitat.

Anforderungen NHeimG
Ziel eines pflegerischen Qualitätsmanagements in Einrichtungen, ist es:

  • die Anforderung an den Betrieb eines Heims, für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner die Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse zu gewährleisten (§ 5 Abs. 2 Ziffer 5 NHeimG),
  • die Anforderung an den Betrieb eines Heims, sicherzustellen, dass für pflegebedürftige volljährige Bewohnerinnen und Bewohner Pflegeplanungen vorgenommen werden und deren Umsetzung aufgezeichnet wird (§ 5 Abs. 2 Ziffer 7 NHeimG),
  • die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht der Pflegeplanungen und Pflegeverläufe pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner (§ 8 Abs. 1 Ziffer 5 NHeimG).

Qualitätsparameter Pflege

  • Erhebung Unterstützungsbedarfe Körperpflege, Ernährung, Mobilität Risikoeinschätzungen
  • Umgang mit behandlungspflegerischen Bedarfen
  • Pflegeplanung, Dokumentation, Pflegeverläufe
  • sächliche Ausstattung
  • personelle Ausstattung
  • pflegerische Standards und Prozessbeschreibungen Sicherstellung der Pflegefachlichkeit